Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Kurse im Rahmen des U 02 Theaters

am Oskar-von-Miller-Gymnasium für das Schuljahr 2011/12

A) Das Kussystem

- Die "Theaterschnupperkurse" (5. Klassen) finden ab März klassenweise Mo. bzw. Di. um 14.35 Uhr statt.

- Die Kurse der "Unterstufe I" (6. Klassen) finden am Montag bzw. Dienstag um 15.20 Uhr statt.

- Das Projekt der "Unterstufe II" (7. Klassen) findet am Montag um 16.00 Uhr statt.

- Das Projekt der „Mittelstufe“ (8. Klassen) findet am Mittwoch um 15.20 Uhr statt.

- Das Projekt der „Oberstufe I“ (9. - 11. Klassen) findet am Mittwoch um 16.00 Uhr statt.

- Das Projekt der „Oberstufe II (10. – 11. Klassen) findet am Mittwoch um 17.00 Uhr statt.

- Das Projekt für die Fortgeschrittenen (10. Klassen) findet am Montag um 17.00 Uhr statt.


B Die Teilnahmebedingungen

- Zu den „Schnupperkursen“ des U 02 Theaters ist Jede/r willkommen, die/der genug Lust zum Spiel

anderen gemeinsam unter der Leitung eines Spielleiters mitbringt.

- Zur Aufnahme in die "Unterstufe I" (6. Klassen) wird ein entsprechend gutes Vorsprechen benötigt.

- Zur Teilnahme an der "Unterstufe II" (7. Klassen) genügt ein Abschluß der "Unterstufe I" (6.Klassen) mindestens "mit Erfolg".

- Für die „Mittelstufenkurse“ (8.-9. Klassen) wird zum Ende der „Unterstufe II“ ein Vorsprechen abgehalten.

- Zur Teilnahme an der "Mittelstufe II" (9. Klassen) genügt ein Abschluß der "Mittelstufe I" (8.Klassen) mindestens "mit großem Erfolg".

- Für die „Oberstufenprojekte“ (9.-12. Klassen) bewirbt man sich gegebenenfalls mit einem Vorsprechen.

- Das gleiche gilt auch für alle Quer- oder Wiedereinsteiger ab der 8. Klasse.


C ) Das Notensystem

Der/die Spieler/in wird ständig (während der Proben oder Kursstunden) und punktuell (durch Vorsprechen oder Prüfungen) bewertet.

Der Leistungsstand wird hierbei in 7 Kategorien ermittelt:

1) Textsicherheit und Textgestaltung

2) Aussprache und Stimme

3) Dynamische Gestaltung und Phantasie

4) Bühnenpräsenz und Körpersprache

5) Fähigkeit zur konzentrierten Mitarbeit und Disziplin

6) Bereitwilligkeit zur Mitarbeit und allgemeines Interesse an der Gruppe

7) Schriftliche Hausarbeit

Jeder der Aspekte wird mit 0 bis 15 Punkten bewertet.

Die Gesamtbewertung (für das Zeugnis) ergibt sich nach Addition aller erhaltenen Punkte in folgenden Schritten:

0 bis 64 Punkte: "teilgenommen" = Note 4 oder schlechter

65 bis 79 Punkte: " mit Erfolg teilgenommen" = Note 3

80 bis 94 Punkte: " mit großem Erfolg teilgenommen" = Note 2

95 bis 105 Punkte: " mit sehr großem Erfolg teilgenommen" = Note 1

Die erreichte Punktzahl berechtigt nicht zu bestimmten Rollen, gibt aber Aufschluß darüber, ob dem/der Interpret/in mehr oder minder große Aufgaben zuzutrauen sind, bzw. ob sie/er in den einen oder anderen fortführenden Kurs aufgenommen werden kann.

(Generell wird das ehrliche Bemühen, das pure Wollen, stark miteinberechnet; wer eine Bewertung unter Note 2 erhalten hat,

sollte sich vielleicht einem Hobby zuwenden, das sie /ihn mehr begeistert als das Theaterspielen.)


Ein Entschuldigungsgrund besteht nur im akuten Krankheitsfall!

Arztbesuche sind im Voraus anzukündigen und gelten nicht im Nachhinein als Entschuldigungsgrund. Geburtstagsfeiern u.ä.m.

sind kein Entschuldigungsgrund. Zu häufiges - selbst krankheitsbedingtes - Fehlen macht die Mitarbeit in einer Theatergruppe u. U. unmöglich. Für Kursteilnehmer der Unterstufe ist eine gesonderte schriftliche Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten unerläßlich.

- Wer sich weigert neben seinem Einsatz als Interpret/in Hilfestellung bei Bühnenbau und -gestaltung, Bühnenum- und -abbau, Beleuchtungs- oder Beschallungsdiensten, Vorhang, Kasse und Werbung, sowie ähnlichen für eine Aufführung notwendigen Arbeiten zu leisten, ist für eine Theatergruppe wie die unsere nicht tragbar und wird ausgeschlossen.

- Wer willentlich den Anweisungen des Spielleiters oder projektführenden Regisseurs zuwiderhandelt,

oder sich bewußt den Regeln der Schulordnung widersetzt, muß mit dem Ausschluß aus dem Projekt bzw. der Theatergruppe rechnen.

- Wenn die Gruppe bis zu einem im Voraus festzulegenden Schlüsseltermin („Entscheidungsschwelle“) einen gewissen Mindeststandart (z.B. auswendiges Spiel, Beschaffung bestimmter Requisiten oder technischer Einrichtungen) nicht erreicht hat, kann der Spielleiter das Projekt absagen.

Warum so viele Regeln?

Unsere Organisationsform hat sich nach vielen (15!) Test- und Entwicklungsjahren als sinnvoll erwiesen.

Erst wenn eine ausreichend hohe Stufe an Qualität einer Aktion erreicht ist,

hat diese als sinnvolle Handlung Wert und Berechtigung.

Das Theaterspielen muß als etwas ganz besonderes, etwas wirklich wertvolles begriffen werden

und darf nicht zur netten Nebensache mit Selbstbeweihräucherungseffekt verkommen.

Wer dieses Besondere, das das Spiel auf der Bühne bringen kann, für sich nutzbar werden lassen will,

kommt nicht umhin, sich mehr als nur am Rande darauf einzulassen.

Unter dieser Prämisse freue ich mich auf eine intensive und erst damit wirklich spannende Theaterarbeit,

die sich letztlich - wenn ernsthaft betrieben - als heiteres, wie abenteuerliches Spiel erweisen wird.

Cornelius Hirsch

(Spielleiter der U 02 Theaters)